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   SG Dresden, 08.08.2007 - S 35 AL 837/05   

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https://dejure.org/2007,31183
SG Dresden, 08.08.2007 - S 35 AL 837/05 (https://dejure.org/2007,31183)
SG Dresden, Entscheidung vom 08.08.2007 - S 35 AL 837/05 (https://dejure.org/2007,31183)
SG Dresden, Entscheidung vom 08. August 2007 - S 35 AL 837/05 (https://dejure.org/2007,31183)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Bewilligung einer Mobilitätshilfe in Form einer Trennungskostenbeihilfe; Notwendigkeit zur Aufnahme der Beschäftigung als Voraussetzung für die Bewilligung von Mobilitätshilfen; Vorliegen einer erfolgreichen Wiedereingliederung bei lediglich saisonalen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Schleswig-Holstein, 23.03.2007 - L 3 AL 75/06

    Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung - Mobilitätshilfe - Fahrkostenbeihilfe

    Auszug aus SG Dresden, 08.08.2007 - S 35 AL 837/05
    Die Beitragsmittel der Bundesagentur für Arbeit für Förderungsmaßnahmen sollen nur erbracht werden, wenn das angestrebte Ziel, nämlich die Arbeitsaufnahme, sonst nicht zu verwirklichen ist (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.03.2007, L 3 AL 75/06; Thüringer LSG, Beschluss vom 6. November 2003, L 3 AL 755/01; SG Dresden, Urteil vom 25. Februar 2006, S 23 AL 2075/04; Hennig in Eicher/Schlegel, § 53 Rz. 45).
  • SG Dresden, 25.02.2006 - S 23 AL 2075/04

    Notwendigkeit der Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung

    Auszug aus SG Dresden, 08.08.2007 - S 35 AL 837/05
    Die Beitragsmittel der Bundesagentur für Arbeit für Förderungsmaßnahmen sollen nur erbracht werden, wenn das angestrebte Ziel, nämlich die Arbeitsaufnahme, sonst nicht zu verwirklichen ist (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.03.2007, L 3 AL 75/06; Thüringer LSG, Beschluss vom 6. November 2003, L 3 AL 755/01; SG Dresden, Urteil vom 25. Februar 2006, S 23 AL 2075/04; Hennig in Eicher/Schlegel, § 53 Rz. 45).
  • LSG Thüringen, 06.11.2003 - L 3 AL 755/01
    Auszug aus SG Dresden, 08.08.2007 - S 35 AL 837/05
    Die Beitragsmittel der Bundesagentur für Arbeit für Förderungsmaßnahmen sollen nur erbracht werden, wenn das angestrebte Ziel, nämlich die Arbeitsaufnahme, sonst nicht zu verwirklichen ist (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.03.2007, L 3 AL 75/06; Thüringer LSG, Beschluss vom 6. November 2003, L 3 AL 755/01; SG Dresden, Urteil vom 25. Februar 2006, S 23 AL 2075/04; Hennig in Eicher/Schlegel, § 53 Rz. 45).
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